Datenschutz

Stand: 21. November 2025

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Im Text verwendete Abkürzungen

  • Schweizerischer Turnverband STV
  • Zürcher Turnverband ZTV
  • Sportversicherungskasse SVK / CAS
  • Turnverein Altstetten Verein
  • Generalversammlung GV
  • Vorstand VS
  • Riegenversammlung RV
  • Turnstand TS
  • Technische Kommission Aktive TKA
  • Technische Kommission Jugend TKJ
  • Verwaltungskommission VK

2. Im Text verwendete Bezeichnungen

Wenn möglich werden Stellen und Personen geschlechtsneutral oder in der weiblichen und männlichen Form bezeichnet.

3. Übergeordnetes Recht

Das Datenschutz-Reglement des Vereins darf dem aktuellen Datenschutzgesetz und der Verordnung über den Datenschutz der übergeordneten Verbände nicht widersprechen.

4. Verantwortung

Der Vorstand bestimmt eine für den Datenschutz verantwortliche Person. Diese ist für die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzreglements bedacht und Ansprechperson bei Fragen.

II: Daten

5. Datenbeschaffung

Es werden persönliche Daten bearbeitet, welche von der betroffenen Person selbst oder von deren gesetzlichen Vertretern dem Verein angegeben wurden.

Weitere Daten werden nur im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Verein oder der Teilnahme an Wettkämpfen/Anlässen gesammelt.

6. Datenangaben

Folgende Daten müssen beim Beitritt in den Verein angegeben werden:

  • Name und Vorname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Telefonnummer / Natelnummer
  • E-Mail-Adresse
  • AHV-Nummer (wird nur in Verbindung mit J+S gebraucht)

Folgende Daten müssen für Mitglieder der Jugendabteilung zusätzlich angegeben werden:

  • Name und Vorname mindestens eines Elternteils bzw. gesetzlicher Vertretung
  • Notfallkontaktnummer (Telefon / Natel)
  • E-Mailadresse mindestens eines Elternteils bzw. gesetzlicher Vertretung

7. Änderung der Daten

Mitglieder bzw. deren gesetzliche Vertreter sind angehalten, Änderungen der Daten (insbesondere Post- und Mailadresse) innerhalb eines Monats anzugeben.

  • Jugend: dem / der Riegenverantwortlichen
  • Alle übrigen: dem / der Riegenverantwortlichen und / oder dem Adressverwalter / der Adressverwalterin

III: Datenbearbeitung

8. Adressverwalter

Der Adressverwalter/Die Adressverwalterin bewirtschaftet die Daten der Mitglieder, Mitturnenden und Jugendmitglieder, Inserenten und weiteren Kontaktpersonen sowie Institutionen.

Diese werden in einer dafür vorgesehenen Datenbank elektronisch gespeichert. Die Datenbank muss gegen ungerechtfertigten Zugriff geschützt sein.

Bei Datenbanken, welche von übergeordneten Verbänden empfohlen werden, wird davon ausgegangen, dass diese die Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere was den Zugriff betrifft, einhalten.

9. Jugendabteilung

Die Jugendabteilung führt zusätzlich zur unter 8. erwähnten Datenbank eine Mitgliederliste mit den Mitgliedern der Jugendabteilung. Darin enthalten sind auch Angaben zu den Eltern / gesetzlichen Vertretern.

Der Adressverwalter/Die Adressverwalterin bezieht die Änderungen bei Mitgliedern der Jugendabteilung aus der Mitgliederliste Jugend.

Die Technische Leitung Jugend ist für die Bewirtschaftung der Berechtigten dieser Mitgliederliste verantwortlich.

10. Riegenmitgliederlisten / Chats

Riegen können eigene Mitgliederlisten führen. Beim Austritt aus dem Verein müssen diese Daten innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe auf der Vorstands-Mutationsliste gelöscht werden.

Riegen können eigene Chats führen, in der Jugendabteilung auch Elternchats. Beim Austritt aus dem Verein müssen diese Zugänge innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe auf der Vorstands-Mutationsliste gelöscht werden.

11. Tätigskeitsbezogene Daten

Tätigkeitsbezogene Daten werden gesammelt, soweit sie für allfällige Ehrungen relevant sind (Riegenleitung, Tätigkeiten als Wertungs-/Kampfrichtende, Mitgliedschaft in Vereinsorganen, Mitarbeit in Gremien/bei Anlässen, Mitgliedschaft in Gremien übergeordneter Verbände u.ä.).

IV. Zugriffs- / Bearbeitungsrechte

12. Vereinsdatenbank

Vollständige Berechtigung

  • Adressverwalter/in
  • Rechnungsführer/in Verein
  • Kassierer/in Jugend
  • weitere Kassierer/innen übriger Riegen

Leserecht

  • Präsident/in
  • Vizepräsident/in

Berechtigung zum Zugriff und Bearbeitung der Buchhaltungen / Möglichkeit der Rechnungsstellung

  • Weitere Personen von Riegen je nach Bedarf

13. Mitgliederliste Jugend

Zugangsberechtigte für die Mitgliederliste Jugend sind

  • Technische Leitung Jugend
  • Stellvertretung Technische Leitung Jugend
  • Präsident/in oder Vizepräsident/in (falls Vertretung in der TKJ)
  • Kassier/Kassiererin Jugend
  • Rechnungsführer/in Verein
  • Adressverwalter/in
  • Von der TKJ bestimmte Riegenleitende / Verantwortliche

Die Riegenleitenden verantworten die Bearbeitung der Daten in der Mitgliederliste Jugend.

V. Weitergabe und Verbreitung von Daten

14. Automatische Datenweitergabe

Die automatische Weitergabe von Daten erfolgt an folgende Organisationen:

  • Schweizerischer Turnverband
  • Zürcher Turnverband
  • Zürcher Stadtverband für Sport ZSS
  • Jugend und Sport

15. Datenweitergabe in Zusammenhang mit Anlässen und Wettkämpfen

Erforderliche Daten in Zusammenhang mit der Teilnahme an Wettkämpfen und Veranstaltungen, an welche sich Mitglieder / deren gesetzliche Vertreter angemeldet haben, werden an die entsprechende Organisation weitergegeben.

16. Datenweitergabe an weitere Dritte

Eine Datenweitergabe an weitere Organisationen / Firmen / Personen durch den TV Altstetten ist nur mit Zustimmung des betroffenen Mitglieds/deren gesetzlicher Vertreter möglich.

17. Kommunikationskanäle

Der Verein publiziert regelmässig Inhalte über (Vereins-)Aktivitäten auf den offiziellen Kommunikationskanälen (Vereinsorgan «Turn•Info», Webseite, Social Media).

Wir publizieren nicht mehr Daten, als durch übergeordnete Verbände bereits erfolgt sind (z.B. Ranglisten).

Mit dem Vereins-Beitritt erklären sich Mitglieder bzw. deren gesetzliche Vertreter einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen, welche während Vereinsaktivitäten aufgenommen wurden, auf den offiziellen Kommunikationskanälen des Vereins (aufgeführt auf der Webseite) verwendet werden.

Sind Mitglieder mit einem persönlichen Konto auf einer Social Media-Plattform registriert geht der Verein davon aus, dass diese Mitglieder zu den Datenschutzbestimmungen der entsprechenden Plattform eingewilligt haben und entsprechend mit der persönlichen Markierung/Verlinkung von Vereins-Inhalten mit deren Profil einverstanden sind.

Nach dem Austritt aus dem Verein kann kein Anspruch auf Datenlöschung von bereits auf den Kommunikationskanälen publizierten Daten erhoben werden.

VI. Rechte der Mitglieder

18. Auskunftspflicht persönliche Daten

Die Mitglieder / Mitglieder der Jugendabteilung bzw. deren gesetzliche Vertreter können jederzeit Auskunft über die über sie gesammelten persönlichen Daten verlangen. Die Auskunft sollte innerhalb von 30 Tagen erfolgen.

19. Auskunftspflicht wettkampf-/anlassbezogene Daten

Da diese Informationen auch im Vereinsorgan / auf der Webseite publiziert wurden, besteht hier keine Auskunftspflicht.

20. Reicht beim Austritt

Nach dem Austritt aus dem Verein werden alle persönlichen Daten innerhalb eines Jahres aus der Vereinsdatenbank / der Mitgliederliste Jugend gelöscht, sofern alle Verpflichtungen dem Verein gegenüber bereinigt sind, insbesondere Bezahlung des Mitgliederbeitrags / der Startgelder und Rückgabe von geliehener/gemieteter Vereinsbekleidung.

VII. Weitere Bestimmungen

21. Änderungen des Reglements

Dieses Reglement wird durch die datenschutzverantwortliche Person überarbeitet und muss vom Vorstand genehmigt werden.

Änderungen werden den Mitgliedern auf mindestens einem der Kommunikationskanälen des TV Altstetten bekannt gegeben.

22. Inkraftsetzung

Dieses Reglement tritt durch Beschluss des Vorstandes am 21.November 2025 in Kraft.